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Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung für 2020 und 2021 gesichert

Düsseldorf. Gemeinsam mit den Verantwortlichen der Pflege hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Pauschalbeträge zur Finanzierung der Ausbildungskosten in der neuen generalistischen Pflegeausbildung für die Jahre 2020 und 2021 vereinbart. Beteiligt sind die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen sowie der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung, die Landeskrankenhausgesellschaft, die Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen und die Interessenvertretungen der Pflegeschulen. 

Alle, die nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes eine berufliche Ausbildung in der Pflege beginnen wollen, fänden in Nordrhein-Westfalen finanziell gesicherte Strukturen vor. Damit erhielten auch die ausbildenden Einrichtungen Planungssicherheit, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. 

Die Beteiligten einigten sich für die Pflegeschulen für das Jahr 2020 auf pauschal 7.350 Euro pro Jahr je Schülerin oder Schüler. Für 2021 steigt dieser Betrag auf 7.563 Euro. Als Pauschale für die Träger der praktischen Ausbildung einigte man sich für 2020 auf 8.000 Euro pro Jahr je Auszubildenden. Für 2021 auf 8.232 Euro. Insgesamt ergibt dies eine Finanzierung von 15.350 Euro für 2020 und 15.795 Euro für 2021. Nicht inbegriffen ist die Ausbildungsvergütung, die sich nach der tatsächlich gezahlten Vergütungshöhe richtet. 





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