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Bundestag beschließt Organspendegesetz

Berlin. Der Bundestag hat das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplan­tations­­gesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“  beschlossen. Es soll voraussichtlich im April in Kraft treten. 

Das Gesetz legt verbindlich Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten fest. Basis ist die Anzahl der Intensivbetten in den Entnahmekrankenhäusern. Gibt es mehrere Intensivstationen, muss jede Station einen eigenen Transplantationsbeauftragten benennen.

Entnahmekrankenhäuser werden künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet, haben Anspruch auf pauschale Finanzierung der Leistungen, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen und erhalten  einen Zuschlag für die Inanspruchnahme ihrer Infrastruktur. 

Künftig soll es bundesweit einen neurologischen/neurochirurgischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienst geben, dies vor allem auch für kleinere Entnahmekrankenhäuser, denen damit immer qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen. Es werden klinikinterne Qualitätssicherungssysteme eingeführt als Basis für ein flächendeckendes Berichtssystem zur Spendererkennung und Spendermeldung. Die Daten werden von der DSO ausgewertet und den Entnahmekrankenhäusern und zuständigen Landesbehörden übermittelt.  

Erstmals wird die Angehörigenbetreuung rechtlich geregelt.





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