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Bundesrat stimmt Schutzgesetz zu

Berlin. Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt. Es enthält zahlreiche Rechtsänderungen und Verordnungsermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Epidemie.

So sollen Coronavirus- oder Antikörpertests künftig von den Krankenkassen bezahlt werden – auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Insbesondere in Pflege- und Altenheime sollen vermehrt Tests stattfinden. Auch Gesundheitsämter können die Kosten über die Krankenkassen abrechnen. Das war lange Zeit strittig.

Beschäftigte in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 eine einmalige Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1000 Euro. Bundesländer und Arbeitgeber in der Pflege können den Bonus ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1500 Euro aufstocken.

Zur Unterstützung der Angehörigen von Pflegebedürftigen sieht das Gesetz Erleichterungen beim Pflegeunterstützungsgeld vor: bis zum 30. September 2020 wird es für maximal 20 Tage gezahlt, wenn eine Versorgungslücke bei der häuslichen Pflege entsteht. Das Recht, der Arbeit wegen einer akuten Pflegesituation in der Familie fernzubleiben, können Beschäftigte bis zu 20 Tage in Anspruch nehmen.

Der Bund unterstützt den Öffentlichen Gesundheitsdienst – insbesondere, um dessen Digitalisierung voranzutreiben. Dafür sind etwa 50 Millionen Euro für die 375 Gesundheitsämter bereitgestellt. 

Labore müssen den Gesundheitsämtern auch negative Testergebnisse melden. Informationen, wo sich jemand angesteckt hat, werden anonymisiert an das Robert Koch-Institut übermittelt, um die Entwicklung der Pandemie besser beobachten zu können.

Privat Krankenversicherte, die vorübergehend hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln, können ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückwechseln.

Der Bund übernimmt die Kosten für die intensivmedizinische Behandlung von Patientinnen und Patienten aus dem europäischen Ausland in deutschen Krankenhäusern, die in ihrem Heimatland wegen fehlender Kapazitäten nicht behandelt werden konnten.

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat die herausragenden Leistungen und besonderen Belastungen der Pflegekräfte. Diese seien nicht nur in der aktuellen Corona-Krise besonders zu würdigen – vielmehr bedürfe es grundsätzlich einer verbesserten Vergütung. Von der Bundesregierung erwartet der Bundesrat daher ein Konzept für eine bundesweite allgemeinverbindlich tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen in der Alten- und Krankenpflege.

Er fordert, dass die Kosten der Pflegeversicherung zur Finanzierung von zwei Dritteln der jeweiligen Sonderzahlungen vollständig aus Steuermitteln des Bundes refinanziert werden. Klarzustellen sei, dass die Corona-Prämie nicht nur unpfändbar ist, sondern auch nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird.

Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung um weitergehende Maßnahmen, um die Universitätskliniken und Maximalversorger effektiver zu unterstützen, da diese eine besondere Verantwortung bei der Versorgung der schwer erkrankten COVID-19-Erkrankten tragen. Die bisher vorgesehenen finanziellen Hilfen halten die Länder für noch nicht ausreichend.

Auch Sozialpädiatrische Zentren, Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen und ambulante Vorsorge- und Reha-Einrichtungen bräuchten Unterstützung bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz, betont der Bundesrat.





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