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Interdisziplinäre Transplantationskonferenz eingeführt

Berlin. Die Bundesärztekammer hat ihre Richtlinien zum Transplantationsgesetz ergänzt. Im Spitzengespräch mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr Ende August war als eine wesentliche Forderung zur Gewährleistung eines Mehraugenprinzips für die Anmeldung und Betreuung von Patienten der Warteliste die Einrichtung interdisziplinärer Transplantationskonferenzen vereinbart worden.

Künftig trifft in jedem Transplantationszentrum eine ständige, interdisziplinäre und organspezifische Transplantationskonferenz die Entscheidung über die Aufnahme eines Patienten in die Warteliste, ihre Führung sowie über die Abmeldung eines Patienten. Dies soll im Rahmen des jeweiligen Behandlungsspektrums und unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Patienten erfolgen. In der interdisziplinären Transplantationskonferenz muss neben den direkt beteiligten operativen und konservativen Disziplinen mindestens eine weitere von der ärztlichen Leitung des Klinikums benannte medizinische Disziplin vertreten sein, die nicht unmittelbar in das Transplantationsgeschehen eingebunden ist.

Die Richtlinienänderung wurde am 9. November 2012 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht und tritt Anfang Dezember in Kraft.

In einem zweiten Schritt sollen nun in den organbezogenen Bestimmungen der Richtlinien gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG, ergänzende Regelungen festgelegt werden. Dazu hat die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer einen Vorschlag zur Änderung in erster Lesung beraten. Diese Entwürfe sind auf der Internetseite der Bundesärztekammer verfügbar unter www.baek.de/richtlinienentwürfe. Auch diese Richtlinienänderungen sollen noch im Laufe dieses Jahres in Kraft treten.





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