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Nierenersatztherapie: Verfahren zur Sektor übergreifenden Qualitätssicherung

Göttingen. Das Aqua-Institut entwickelte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses ein sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren, mit dem die Nierenersatztherapie bei Patienten mit chronischem Nierenversagen deutlich verbessert werden könnte. Der entsprechende Bericht wurde im Internet veröffentlicht.
In Deutschland sind etwa 80.000 Menschen auf eine Dialyse angewiesen. Der überwiegende Teil der Patienten wird in einer ambulanten Dialyseeinrichtung versorgt und etwa zehn Prozent werden teilstationär behandelt. Hinzu kommen pro Jahr etwa 2.300 Patienten, bei denen eine Niere transplantiert wird. 
Derzeit existieren bei der Nierenersatztherapie zwei voneinander getrennte Verfahren der Qualitätssicherung: im ambulanten Bereich zur Dialysebehandlung und im stationären Bereich zur Nierentransplantation. Die teilstationäre Behandlung ist bisher nicht von der Qualitätssicherung erfasst.


Das AQUA-Institut zeigt mit dem veröffentlichten Bericht auf, wie diese beiden Verfahren sinnvoll zu einem Verfahren verbunden werden können. Aufbauend auf den Indikatoren der beiden bestehenden Verfahren wurde ein Indikatorenset erarbeitet, das die Prozess- und Ergebnisqualität aller beteiligten Leistungserbringer (ambulant und stationär) abbildet. Im Zuge dessen wurde auch die teilstationäre Dialyse mit in die Qualitätssicherung einbezogen.
Weitere Neuerungen beziehen sich auf Routinedaten, Patientenpseudonyme und eine Zehn-Jahres-Betrachtung. Die Dokumentationen der Leistungserbringer sollen durch  Routinedaten ergänzt werden, so dass die Datenqualität  insgesamt gesteigert wird. Mit Hilfe von Patientenpseudonymen können die Daten der unterschiedlichen Leistungserbringer miteinander verknüpft werden. Dadurch sind auch weitere übergreifende Analysen sowie längsschnittliche Auswertungen möglich, die ein umfassendes Bild über den Stand der Nierenersatztherapie in Deutschland zulassen. AQUA empfiehlt darüber hinaus, den Nachbetrachtungszeitraum (sog. Follow-up) auf zehn Jahre nach Nierentransplantation auszuweiten. Damit können Langzeitverläufe beobachtet werden, aus denen ebenfalls Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität gezogen werden können.
Über die weitere Umsetzung dieses Qualitätssicherungsverfahrens entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss.
Weitere Informationen:
https://www.sqg.de/projekte/nierenersatztherapie-bei-chronischem-nierenversagen.html





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