Berlin. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für ein neues Psych-Entgeltgesetz (Psych-VVG) vorgelegt. Danach sollen psychiatrische und psychosomatische Kliniken künftig ihre Leistungen über ein Budgetsystem abrechnen. Die Budgets sollen individuell mit den Krankenkassen ausgehandelt werden. Basis sind die bestehenden Budgets. Auf diese Weise soll der jeweilige regionale Versorgungsbedarf besser in der Budgetfindung berücksichtigt werden können.
Der Referentenentwurf sieht darüber hinaus verbindliche Personalvorgaben auf Basis aktueller Leitlinien und der Psych-PV vor. Der G-BA wird beauftragt, hierzu die Details festzulegen.
Vorgesehen ist auch ein leistungsbezogener Krankenhausvergleich. Für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen soll eine Versorgung im häuslichen Umfeld durch spezielle Teams ermöglicht werden.
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Referentenentwurf für neues Psych-Entgeltgesetz vorgelegt
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