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DKG: Beitragsmittel müssen in der medizinischen Versorgung ankommen

Berlin. Die Diskussion über neue Zusatzbeiträge hat bereits wieder begonnen. Hierzu erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), soweit notwendige Verbesserungen der medizinischen Versorgung es erforderten, müssten auch die Mittel dafür aufgebracht werden. Von den Krankenkassen werden immer wieder die angeblich zu teuren jüngsten Reformen als Begründung ins Feld geführt. Diese verbesserten die medizinische Versorgung der Menschen und seien deshalb nicht zu teuer. Allerdings sei festzustellen, dass die mit der Krankenhausreform vorgesehenen Verbesserungen für die Krankenhäuser bei diesen nicht ankämen. Die Gründe dafür lägen in Verweigerungshaltung der Krankenkassen bei der konkreten Umsetzung in Vereinbarungen.


Die DKG unterstütz aber die von den Krankenkassen geforderte kostendeckende Beitragsfinanzierung für die Arbeitslosengeld II-Empfänger (Hartz-IV-Bezieher). Dies gelte insbesondere auch vor dem Hintergrund des zur erwartenden deutlichen Anstiegs dieses Personenkreises. Überlegungen, die Mittelzuweisungen aus dem Fonds zur Verbesserung der Kostendeckung zu erhöhen, seien deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Es müsse aber bei der Umsetzung sichergestellt werden, dass davon auch die Leistungserbringer, die ebenfalls erhöhte Lasten bei der Durchführung der medizinischen Versorgung haben, berücksichtigt würden. Baum verwies darauf, dass sich bei den Krankenhäusern immer mehr Außenstände aus nicht oder unzureichend refinanzierten Rechnungen für die Behandlung von ausländischen Patienten auftürmen. Es reiche daher nicht, den Kassen die Kostenunterdeckungen zu refinanzieren, auch bei den Krankenhäusern müsse die Unterdeckung ausgeglichen werden.





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