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Nachricht

Bonn. Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der restlichen 50 Prozent der Anteile am Herz- und Diabeteszentrum (HDZ) in Bad Oeynhausen durch das Land Nordrhein-Westfalen freigegeben. Im Jahr 2006 hatte der Sana-Konzern die Hälfte der Anteile am HDZ vom Land NRW erworben. Die andere Hälfte der Anteile hält das Land NRW nach wie vor. 

Düsseldorf. Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) unterstützt die von der Landesregierung vorgestellten Grundzüge einer neuen Krankenhausplanung. „Der bis jetzt festgelegte Rahmen der Krankenhausplanung fußt auf vielen Kompromissen, die insbesondere von den Krankenhäusern ein großes Entgegenkommen erfordern“, betonte KGNW-Präsident Jochen Brink. Dies sei durch eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Überwindung anfänglicher Hürden möglich geworden. „Der jetzt vorliegende Entwurf des Krankenhausplans beweist aus unserer Sicht, dass die Fragen einer zukünftigen Versorgungsstruktur am tragfähigsten in den Bundesländern und in den Regionen beantwortet werden können.“ 

Hannover. Mehr als 40 dringend notwendige Bauprojekte von Krankenhäusern in Niedersachsen warten wegen unzureichender Investitionen des Landes auf Umsetzung. Für sie ist bis jetzt kein konkreter Baustart absehbar. Der Investitionsstau im Bereich Krankenhausbau ist mit 2,2 Milliarden Euro so hoch wie nie zuvor. 

Berlin. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat weitere Förderentscheidungen im Bereich der Versorgungsforschung getroffen: Erstmals sind nun Projekte dabei, die medizinische Leitlinien entwickeln oder weiterentwickeln wollen. Insgesamt hat der Innovationsausschuss 52 neue Projekte ausgewählt, 23 davon beschäftigen sich mit medizinischen Leitlinien. Eine Übersicht über die Projekte veröffentlicht der Innovationsausschuss – nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist für die Antragsteller – voraussichtlich im September 2021 auf seiner Förderprojektseite. Die Projektbeschreibungen sind anschließend in der filterbaren Übersicht zu finden. 

Berlin. Nachdem der Bundestag beschlossen hat, den Fortbestand der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Corona-Pandemie erneut um drei Monate zu verlängern, gelten bestimmte Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nun auch weiter, so der G-BA. Konkret betrifft es folgende Leistungen, die nun bis zum 25. November 2021 Bestand haben: 





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