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IVKK appelliert an Bundestagsabgeordnete: Keine halben Sachen beschliessen

Krankenhausfinanzierung: Europarechtlichen Spielraum nutzen

Mit einem dringenden Appell an alle Bundestagsabgeordneten hat der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser in Deutschland e.V., Dr. Hansjörg Hermes auf die die Zustimmung des Gesundheitsausschusses zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) reagiert: "Machen Sie keine halben Sachen, die die Situation für die deutschen Krankenhäuser nur verkomplizieren", mahnte Hermes. Er forderte statt dessen, einen ordnungspolitisch sauberen Rahmen zum betrieb von Krankenhäusern zu schaffen, der es allen Trägern gestatte, auf gleicher Grundlage zu wirtschaften. "Wir brauchen branchenweit gültige Entlohnungsbedingungen sowie eine einheitliche Grundlage fr Investitionen von Kliniken", Hermes.

Konkret appellierte der IVKK-Chef an die Parlamentarier, den europarechtlich gerade erst vom Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, bestätigten Handlungsspielraum zu nutzen, die Krankenhausfinanzierung auf eine neue und nachhaltige Grundlage zu stellen. "Durch ein gesetzliches Verbot der Ausschüttung von Gewinnen und einer zwingenden Vorschrift zur Re-Investition dieser Überschüsse aus dem Betrieb von Krankenhäusern könnte sowohl der Investitionsstau behoben als auch die Optimierung der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern finanziert werden", bekräftigte Hermes. "Erst wenn im deutschen Krankenhauswesen alles wie aus dem Ei gepellt ist, können wir daran denken, mit Gewinnausschüttungen Geld aus dem System zu entziehen."

EU-Generalanwalt Bot hatte am Vortag im Plädoyer zum Fremdbesitzverbot von Apotheken bekräftigt, dass der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung mit "unmittelbar auf Rentabilität und Gewinn ausgerichteten profitorientierten Zielen von Kapitalgesellschaften nicht zu vereinbaren sei. Den EU-Mitgliedsstaaten stehe das Recht zu, im Gesundheitswesen grundsätzlich eigene Wege zu gehen.





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