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Interessenverband Kommunaler Krankenhaeuser sieht sich durch EuGH bestaetigt

Kliniken nicht in erster Linie profitorientiert, sondern dem Gemeinwohl verpflichtet - Ausgleichszahlungen grundsätzlich zulässig

Berlin/Cottbus, 11.7.07 - Als "weise und zukunftsgerichtet" hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser in Deutschland e.V. (IVKK) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg gegen die Klage des Privatklinikbetreibers Asklepios begrüsst (AZ EuGH T 167/04). Die Richter wiesen einen Antrag der Klinikkette ab, der staatliche Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft grundsätzlich als "unzulässige Beihilfen" verbieten lassen wollte. "Mit dieser Entscheidung steht fest, dass öffentliche Kliniken besondere Lasten wie u.a. die Notfallversorgung rund um die Uhr zu tragen haben, die nicht wirtschaftlich rentabel zu führen sind," erklärte der IVKK-Vorsitzende Dr. Hansjörg Hermes. Es sei nun höchstrichterlich festgestellt worden, dass Krankenhäuser keine profitorientierten Wirtschaftsbetriebe seien, sondern dem Gemeinwohlverpflichtete Zweckbetriebe, die wirtschaftlich effizient geführt werden müssten. "Ich hoffe, dass dies auch mässigend auf die vielerorts herrschende Privatisierungs-Euphorie wirkt", so Hermes. Entscheidend sei nicht die private Trägerschaft, sondern Fachkompetenz im Management und geeignete Rahmenbedingungen. Hier seien im Tarif- und Sozialrecht eher öffentliche Träger gegenüber privaten benachteiligt.





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