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Berlin. Der Bundesrat gab außerdem grünes Licht für die Einführung von zwei neuen Straftatbeständen. Ärzte oder andere Angehörige eines Heilberufs, die sich für die bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen lassen, müssen künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. In besonders schweren Fällen ist eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen. Gleiche Strafen drohen Pharmavertretern, die Ärzten eine Gegenleistung dafür versprechen, dass sie ihre Arzneimittel bevorzugen. Das Gesetz führt darüber hinaus einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen den Stellen ein, die Fehlverhalten im Gesundheitswesen verfolgen. Auch die Staatsanwaltschaften werden an diesen Gesprächen beteiligt.
In einer begleitenden Entschließung weist die Länderkammer darauf hin, dass bereits jetzt Strafbarkeitslücken im Gesetz absehbar sind. Diese könnten insbesondere dort auftreten, wo kein Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern besteht – etwa bei der Verordnung patentgeschützter Arzneimittel. Eine wirksame Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen müsse deswegen nicht nur auf den Wettbewerbsschutz, sondern auch auf den Patientenschutz abstellen.

Berlin. Der Bundesrat forderte in seiner Plenarsitzung vom 13. Mai 2016 eine vereinfachte Datenweitergabe bei der Errichtung eines bundesweiten zentralen Transplantationsregisters. Bislang werden die Daten, die man für eine Transplantation benötigt, dezentral erfasst. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, diese Daten im zentralen Transplantationsregister zusammenzuführen.
Personenbezogene Daten sollten nach Meinung der Länderkammer dabei auch ohne Einwilligung von Organempfänger und Organlebendspender an das Transplantationsregister übermittelt werden dürfen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass diese Personengruppen nur fragmentarisch im Register erfasst würden.

Berlin. Mit dem Referentenentwurf werde die Wende bei der Finanzierung der psychiatrischen und psychosomatischen stationären Leistungen vollzogen. Im Mittelpunkt müsse - im Interesse des Patienten - grundsätzlich der Finanzbedarf des einzelnen Krankenhauses stehen, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann.
Die Leistungen würden gemäß den Eckpunkten der Koalition nach dem Budgetprinzip finanziert. Das schaffe die Voraussetzungen dafür, dass die tatsächlichen Aufwendungen der Krankenhäuser auch in Zukunft die Höhe des Budgets und der Vergütung maßgeblich bestimmten. Das sei angesichts der Besonderheit der psychiatrischen Erkrankungen und des hohen Personalkostenanteils von großer Bedeutung, so Reumann.

Berlin. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen folge das Bundesgesundheitsministerium Forderungen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbände aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. In einer gemeinsamen Presseerklärung bewerten diese den Entwurf als wichtigen Schritt zu einem zukunftsfähigen Entgeltsystem für die Psychiatrie.
Es sei jedoch noch eine Vielzahl von grundsätzlichen Fragen offen. Diese müssten zwingend und umgehend geklärt werden, damit das angestrebte Ziel auch tatsächlich erreicht werden könne.

Berlin. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für ein neues Psych-Entgeltgesetz (Psych-VVG) vorgelegt. Danach sollen psychiatrische und psychosomatische Kliniken künftig ihre Leistungen über ein Budgetsystem abrechnen. Die Budgets sollen individuell mit den Krankenkassen ausgehandelt werden. Basis sind die bestehenden Budgets. Auf diese Weise soll der jeweilige regionale Versorgungsbedarf besser in der Budgetfindung berücksichtigt werden können.
Der Referentenentwurf sieht darüber hinaus verbindliche Personalvorgaben auf Basis aktueller Leitlinien und der Psych-PV vor. Der G-BA wird beauftragt, hierzu die Details festzulegen.
Vorgesehen ist auch ein leistungsbezogener Krankenhausvergleich. Für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen soll eine Versorgung im häuslichen Umfeld durch spezielle Teams ermöglicht werden.





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