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Berlin. Als "Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen" hat der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser e.V., Bernhard Ziegler, das "Eckpunktepapier zum Änderungsbedarf des Entwurfs des KHSG" bezeichnet, auf das sich Bund, Länder und die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag verständigt haben. Insbesondere die Einigung auf einen Pflegezuschlag ab 2017 werde ausdrücklich begrüßt, sagte Ziegler in Berlin. Auch die Verkürzung der Dauer des Fixkostendegressionsabschlages auf drei Jahre sowie die Teilberücksichtigung der Wirkung von Tarifabschlüssen sei zu begrüßen.
Der IVKK führte die Änderungen auf die flächendeckenden und trägerübergreifenden Proteste der Krankenhäuser zurück. Damit sei zunächst das Schlimmste verhindert worden. "Umfangreiche Regelungen zur Notfallversorgung zeigen, dass der Gesetzgeber die Bedeutung dieser Thematik genauso sieht wie die Krankenhäuser", sagte Ziegler.

Berlin. "Je mehr Studien das KV-System über angeblich vermeidbare Krankenhausaufenthalte vorlegt, umso deutlicher werden die Unzulänglichkeiten des Systems bei der Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrags für die ambulante Versorgung." Das erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), anlässlich der Vorstellung einer vom Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) finanzierten Studie.
Es sei unbestritten, dass mehr Leistungen ambulant erbracht werden könnten, wenn die ambulanten Leistungserbringungsstrukturen dies ermöglichen würden. Doch das Gutachten zeige ja richtig auf, dass die Bedingungen für die zeitgerechte und effektive ambulante Erbringung im KV-System nicht gegeben seien. Dies werde mit mehr als zehn Millionen Fällen in den Krankenhaus-Notfallambulanzen deutlich. Auch die Terminprobleme von Patienten bei Fachärzten machten deutlich, dass die Versorgung nicht gewährleistet werde.

Göttingen. Das AQUA-Institut hat den Qualitätsreport 2014 vorgestellt. Es werden die Ergebnisse der Qualitätssicherung im Krankenhausbereich dargelegt und deren Bedeutung kommentiert. „Der Report ist die umfassendste Darstellung zum Stand der Qualität in deutschen Krankenhäusern“, sagte Prof. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts.
Im Erfassungsjahr 2014 lieferten bundesweit 1557 Krankenhäuser insgesamt rund 3,2 Mio. Datensätze, die sich auf 30 Leistungsbereiche mit 416 Qualitätsindikatoren verteilen. Von den 416 Indikatoren haben sich die Ergebnisse im Vergleich zum Vorjahr bei 65 verbessert, so konnte z.B. im Bereich der „Ambulant erworbenen Pneumonie“ bei 12 der 17 Indikatoren eine positive Entwicklung verzeichnet werden. Bei lediglich 14 Indikatoren wurde eine Verschlechterung der Ergebnisse festgestellt. 330 Indikatoren blieben unverändert und zu 7 konnte keine Aussage getroffen werden, da sie z. B. zum ersten Mal erhoben wurden. „Insgesamt betrachtet, wird in den Krankenhäusern sehr gute Arbeit geleistet und dies sollte anerkannt werden“, ergänzt Szecsenyi.

Berlin. Deutschland ist bei der Förderung der Qualität in der medizinischen Versorgung vorbildlich. Das ist nicht zuletzt dem großen Engagement der Ärzteschaft auf diesem Gebiet zu verdanken. Doch nun gefährdet ausgerechnet die von der Regierung ausgerufene Qualitätsoffensive für das Gesundheitswesen die in den letzten Jahrzehnten erzielten Erfolge. Davor warnt die Bundesärztekammer in einem Positionspapier.
„Die systematische Förderung der Behandlungsqualität und der Patientensicherheit ist integraler Bestandteil ärztlichen Handelns. Eine auf Menge und Kosten abzielende Gesundheitspolitik erschwert jedoch die erfolgreiche Umsetzung einer Qualitätskultur in Deutschland“, erklärte Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer (BÄK), anlässlich der Vorlage des Positionspapiers der BÄK „Qualitätssicherung auf dem Irrweg“ in Berlin. Mit Blick auf die von der Bundesregierung ausgerufene Qualitätsoffensive für das Gesundheitswesen fügte er hinzu: „Was den Bürgern vordergründig als Plus an Behandlungssicherheit und Versorgungsqualität dargestellt wird, erweist sich bei genauerer Betrachtung als Sammlung methodisch unausgereifter bis absehbar untauglicher Werkzeuge, die wenig mit Qualitätssicherung zu tun haben. Sie sollen vielmehr gesundheitspolitische Versäumnisse an anderer Stelle kaschieren.“

Berlin. Der Marburger Bund ist weiterhin zuversichtlich, dass seine Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz Erfolg haben wird. Zwar habe der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen einer Folgenabwägung den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt, zugleich aber deutlich gemacht, dass mit der Entscheidung die Erfolgsaussichten der Hauptsache außer Betracht blieben. Der Beschluss sei in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert, so Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. 





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