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Berlin. Bundesweit haben sich hunderte Krankenhäuser am Aktionstag „Krankenhausreform – so nicht! beteiligt. Lautstark protestierten auf der zentralen Veranstaltung am 23. September in Berlin rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verantwortliche der Krankenhausträger sowie von Verbänden gegen die Reformpläne der Koalitionsregierung. Auf Transparenten und Schildern, mit Sprechchören und Trillerpfeifen bekräftigten sie am Brandenburger Tor ihre Ablehnung. „Wir fordern eine tatsächlich am Wohl des Patienten orientierte Krankenhaus-Reform, die diesen Namen verdient und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Krankenhäuser wieder Luft zum Atmen gibt“, forderte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Landrat Thomas Reumann. Das Gesetz liefere keine Lösungen für die Probleme, die den Krankenhäusern am meisten unter den Nägeln brennen, sondern – schlimmer noch – es verschärfe die Lage zum Teil. Wo Hilfe drauf stehe, seien neue Lasten drin. 

Berlin. Zusätzlich 500 Millionen Euro im Jahr sollen zur Verhinderung eines Pflegenotstandes zusätzlich ins Krankenhaus-Reformgesetz geschrieben werden. Darauf verständigten sich die Gesundheitsexperten der Regierungsfraktionen Georg Nüßlein (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) am 22. September.
Das Geld soll von den gesetzlichen Krankenkassen kommen und sich ja Krankenhaus danach richten, wie hoch das Budget für das Pflegepersonal ist. Häuser, die nicht am Pflegepersonal sparen, sollen demnach mehr bekommen als solche, die Personal abbauen. Dafür sollen die Kliniken ihre jährlichen Kosten für das Pflegepersonal in den Budgetverhandlungen ausweisen.

Berlin. „Eine vernünftige Qualität medizinischer und pflegerischer Leistungen kann nur mit einer vernünftigen Personalausstattung einhergehen. Wer also tatsächlich die medizinischen Versorgung der Bevölkerung sichern und verbessern will, sollte eine Personaloffensive starten“, fordert der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG). Der Verband warnte zugleich vor dem Irrglauben, ein Abbau von Kapazitäten führe automatisch auch zu Strukturverbesserungen. Es liege in der Planungshoheit der Länder, den Kapazitätsbedarf zu ermitteln und die Strukturen darauf auszurichten. Ein bloßer Rückzug von Bund und Ländern aus der Daseinsvorsorge auf Grundlage behaupteter Überkapazitäten sei angesichts hoher Arbeitsbelastung und überfüllter Notfallambulanzen das falsche Signal an die Beschäftigten in den Krankenhäusern. „Wenn allein die „Rentabilität“ darüber entscheiden solle, wo in Deutschland noch Krankenhäuser stehen dürften, führe dies in eine Wartelistenmedizin“, warnt der MB. Der Verband unterstütze aber Strukturveränderungen, soweit sie auf Grundlage valider Erkenntnisse erfolgten.

Wiesbaden. Die Bundesgemeinschaft Spezialisierter Ambulanter Palliatvversorgung (BAG-SAPV) kritisiert, das geplante Hospiz- und Palliativgesetz greife zu kurz. Schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen müssten Sicherheit bekommen, dazu benötigten sie bedarfsgerechte und zielführend ausgebaute Hilfsangebote. Die BAG-SAPV fordert daher, den Entwurf des Hospiz- und PalliativGesetzes (HPG) nachzubessern. Die geplanten Änderungen seien unzureichend, um für etwa 10 bis 15 Prozent der schwerstkranken und sterbenden Menschen – mit schwersten Verläufen und Bedarfen – die geplante Versorgung zu Hause zu gewährleisten.
Die allgemeine Palliativversorgung müsse mit dem Fokus auf die hausärztliche Behandlung, besonders in Pflegeheimen und auf die Versorgung in Akutkrankenhäusern, weiterentwickelt werden. Auch Hausärzte müssten sterbende Menschen unterstützen können, dazu brauche es abgestufte Angebote. Ergänzend sollte dazu ein ambulanter Konsiliardienst überall erreichbar sein. Das könne ein SAPV-Team übernehmen.

Berlin. Am 25. September hat der Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme zur geplanten Pflegereform beschlossen. Er fordert, insgesamt 60 „Modulkommunen Pflege“ zu schaffen, die die Beratungsansprüche und -pflichten nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern in ein Gesamtkonzept einbinden.
Der Anspruch auf die so genannte Verhinderungspflege sei von sechs auf acht Wochen zu erweitern. Die Länder fordern zudem, für die Kommunen ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in das Gesetz einzufügen. Sie halten es auch für erforderlich, dass Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht schlechter gestellt sind als Kindererziehungszeiten.





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