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Nachricht

Berlin. Das Bundeskabinett hat am 9. Juli einen Gesetzentwurf beschlossen, der nach Befürchtungen des Bundesverbands eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. (BKS) Hunderte privater Rettungsdienstunternehmen in Deutschland künftig vom Rettungsdienst ausschließen solle. Nach Angaben des Verbands begünstigt das Gesetz einseitig nur die vier Hilfsorganisationen Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter und Arbeiter-Samariter-Bund.

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisierte die Schiedsstellenentscheidung über geriatrische Ambulanzen an Krankenhäusern. DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärte, es sei unverständlich und nahezu unerträglich, wie Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband die qualifizierte ambulante Versorgung für ältere Patienten mit Bewegungsstörungen, Altersschwindel, Demenz oder Inkontinenz systematisch ausbremsten. Die eigens zur Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten dieser Patienten in der vergangenen Legislaturperiode geschaffenen gesetzlichen Regelungen (§ 118a SGB V) zur Zulassung der Krankenhausambulanzen würden damit schlichtweg ignoriert.

Köln. Über die Zahl der notwendigen Krankenhausbetten in Köln gehen laut Kölner Rundschau die Ansichten von Land, Krankenkassen und Krankenhäusern offenbar ziemlich auseinander. 
So sehe der Krankenhausbedarfsplan 2015 des Landes für die Stadt laut Dieter Kesper, Vorsitzender des Krankenhauszweckverbandes Köln und Vorstandsvorsitzender der Stiftung der Cellitinnen, einen Abbau von rund 690 Betten vor. Die Bettenzahl (ohne Psychiatrien) solle von derzeit 6490 auf etwa 5800 sinken. Das Land gehe dabei allerdings von den Leistungszahlen 2010 aus.

Berlin. Der Marburger Bund hat gegen das am 10. Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Tarifeinheit Verfassungsbeschwerde erhoben. Zugleich hat er beim Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, die Anwendung des Gesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einstweilen auszusetzen. 

Wilhelmshaven. Die Geschäftsführung des Klinikums Wilhelmshaven und die Gewerkschaft verdi haben sich geeinigt. Für alle 1435 Mitarbeiter gelten rückwirkend zum 1. Juli die Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) an Krankenhäusern. Dabei gilt: ein Klinikum – ein Tarifvertrag.
Bisher waren 470 Mitarbeiter nach Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) bezahlt worden. Rund 750 von der Stadt dem Klinikum überstellte Mitarbeiter wurden bereits nach TVöD bezahlt. Nur für die 215 Mitarbeiter, die nach der Übernahme des ehemaligen St.-Willehad-Hospitals zum Klinikum gewechselt waren, gelten die alten Verträge nach den Arbeitsvertragsrichtlinien.





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