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Nachricht

Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. unterstützt die Online-Petition für eine faire Krankenhausfinanzierung. Die Protestaktion geht zurück auf eine Resolution, die der Stadtrat im sauerländischen Plettenberg einstimmig verabschiedet hat. Beklagt wird die Verschärfung der Finanzierungssituation für Krankenhäuser. In einem Schreiben an seine Mitglieder empfiehlt der Verband die Weiterleitung der Petition an Mitarbeiter und Patienten. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Krankenhausstrukturgesetz KHSG liegt nun zur Beratung im Bundestag. Die Kritik am Gesetzentwurf reißt nicht ab. Mit einer Reihe von Aktionen und Maßnahmen wird aus den Häusern und Verbänden heraus der Versuch unternommen, das Gesetz in seiner negativen Wirkung noch zum Positiven zu wenden.

Bislang sind wenig Aktionen geplant, die sich aus den Häusern heraus an die breite Öffentlichkeit wenden. Wir möchten Sie heute auf eine Online-Petition aufmerksam machen, die hier ansetzt, und die nach unserer Überzeugung Unterstützung verdient:

http://t.co/Bo4RCRPyDZ

Es handelt sich um eine zwar lokal von Plettenberg/Sauerland ausgehende Resolution, die der dortige Stadtrat einstimmig (!) beschlossen hat. Dennoch ist sie nach unserer Überzeugung geeignet, das Thema Krankenhausfinanzierung und die diesbezüglichen Schwächen und Widersprüche im KHSG-Gesetzentwurf in allgemein gültiger Weise zu thematisieren.

Die Petition ist insoweit keine "pro-domo-Petition" für den Erhalt eines einzelnen örtlichen Krankenhauses, sondern eine "pars-pro-toto-Resolution", die ausgehend vom Beispiel die grundsätzliche Problematik der Krankenhausfinanzierung beleuchtet: die Petition beklagt einerseits den Investitionsstau und fordert die Länder dazu auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Investitionskostenfinanzierung endlich gerecht zu werden. Der zweite Aspekt der Petition richtet sich gegen die strukturelle Unterdeckung der Lohnkostensteigerungen in den Erlösen. Beide Aspekte werden im KHSG völlig ignoriert und rechtfertigen somit den öffentlichen Protest gegen eine nach wie vor völlig unzulängliche Krankenhausfinanzierung.

Wir möchten Ihnen vorschlagen, die Petition an Ihre Mitarbeiter und Patienten weiterzuleiten und zu einer Mitzeichnung einzuladen. Das Ziel einer solchen breiten Protestaktion besteht vordringlich darin, ein deutliches, öffentlich wahrnehmbares Zeichen des Protestes an die Politik in Bund und Ländern zu senden. So wichtig die gezielte und inhaltlich differenzierte Argumentation in Schreiben an Wahlkreisabgeordnete und Ministerien auch ist: ebenso nötig ist ein breit getragenes quantitatives Signal der Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland gegen diese im verunglückte Art und Weise der Krankenhausfinanzierung.

Die Aktion wurde in Plettenberg gestartet. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass sie in Berlin und den Landeshauptstädten gehört wird! Es geht uns alle an!

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ihr Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V.

Berlin. Der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser (IVKK), Bernhard Ziegler, hat die Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien (Verfahren SA.37432 (2015/NN))1 positiv kommentiert.
Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen, relevant sein dürfte.

Berlin. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde Bundespräsident Joachim Gauck zur Ausfertigung zugeleitet. Der Bundesrat billigte den Beschluss des Bundestages in seiner Sitzung am 10. Juli 2015. Das Gesetz tritt in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Berlin. Auch das Präventionsgesetz nahm am 10. Juli die letzte parlamentarische Hürde. Der Bundesrat billigte den Beschluss des Bundestages. Es tritt in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Ziel ist, die Bürger bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung unterstützen. Unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung sollen die Gesundheitsförderung und Prävention gestärkt werden. Zudem entwickelt das Gesetz die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiter, fördert das Impfwesen und verbessert das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz.

Berlin. Die Bundesländer haben in ihrer Sitzung am 10. Juli auch zum Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes umfangreich Stellung genommen. Sie vertreten die Auffassung, dass das Gesetz – anders als bisher vorgesehen – der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Grund sei eine bei der Ausführung zu erwartende Belastung der Länderhaushalte – insbesondere bei der Beteiligung der Länder am geplanten Strukturfonds. Der Bundesrat sprach sich dafür aus, die Laufzeit des Fonds auf fünf Jahre (2016-2020) zu begrenzen.





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