SKIP TO CONTENT

Nachricht

Berlin. „Die Krankenhäuser brauchen eine bessere Personalausstattung und müssen diese auch finanzieren können. Die von der Bundesregierung geplante Reform wird jedoch die Personalsituation weiter verschärfen“, erklärte Thomas Reumann, Präsident der DKG.
Notwendigen Änderungsbedarf sieht der DKG-Präsident in den nachfolgenden Punkten:

Berlin. Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung das Präventionsgesetz verabschiedet. Es soll vor allem die Prävention in den Lebenswelten – Kindergärten, Schulen, Pflegeheime, Betriebe – stärken. Kurzfristig waren aufgrund der Maserninfektionen Regelungen zum Impfschutz aufgenommen worden, darunter die Pflicht zur Vorlage eines Impfausweises in den Kitas.
Kritisiert wird vor allem von den Krankenkassen, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine pauschale Vergütung für ihre Projekte von den Krankenkassen erhalten soll. Das sei eine direkte Quersubvention einer untergeordneten Bundesbehörde durch Versichertengelder.

Berlin. Der Referentenentwurf für das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist in die Ressortabstimmung gegeben worden. Damit sollen auch ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie ein neues Begutachtungsassessment für Pflegeheime verankert werden. In Verbindung mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden.

Berlin. Die Gesundheitsminister der Länder haben die Forderung des Marburger Bundes nach einer zentralen Gutachterstelle zur Prüfung ausländischer Arztdiplome aus Drittstaaten aufgegriffen. Auf ihrer Konferenz am 24./25. Juni 2015 fassten sie einen mit der Kultusministerkonferenz (KMK) abgestimmten einhelligen Beschluss zur Einrichtung einer länderübergreifenden Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe) bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im KMK-Sekretariat. Die Aufbau- und die Einarbeitungsphase der Gutachtenstelle soll am 1. Januar 2016 beginnen und zunächst in Form eines dreijährigen Projektes betrieben werden.

Berlin. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, hat die von der Politik beschlossene Öffnung der Hochschulambulanzen für die ambulante Versorgung kritisiert. Die Politik sende damit ein falsches Signal aus. Die ambulante und bewährte fachärztliche Versorgung werde gefährdet. Die Politik widerspreche sich außerdem wieder einmal. Einerseits beklage sie eine angebliche Überversorgung in Großstädten. Andererseits seien Hochschulambulanzen, die nun für die ambulante Versorgung geöffnet werden sollen, in der Regel in genau diesen Städten angesiedelt.
Kritisch sieht Gassen auch, dass der Überweisungsvorbehalt wegfallen soll. Hier werde ein ungeregelter weiterer Weg für Patienten geöffnet. Die finanziellen Mittel in der ambulanten Versorgung seien schon jetzt knapp. Die von der Politik geforderte Bereinigung der fachärztlichen Vergütung in Richtung der Hochschulambulanzen werde dringend notwendige finanzielle Mittel entziehen, betont Gassen.





SKIP TO TOP